Stand: 1. November 2025
Leitgedanke
JAudio Soundservice ermöglicht Teilhabe im gesamten Audiobereich – in der Rundfunk- und Musikproduktion ebenso wie in angrenzenden Audio-Anwendungen. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil unserer Arbeit: bei Inhalten, Software-Workflows und in allen digitalen Prozessen.
Rechtslage – kurze Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Anforderungen an die Zugänglichkeit bestimmter Produkte und verbraucherorientierter Dienstleistungen. JAudio Soundservice fällt nach aktueller Einordnung nicht in den Anwendungsbereich. Unabhängig davon setzen wir die Ziele des BFSG freiwillig als Standard um – für alle, die unsere Produkte nutzen oder bei JAudio arbeiten.
Geltungsbereich dieser Erklärung
- alle ausgelieferten Audioinhalte und Begleitmaterialien
- alle digitalen Kanäle (Web, Bestell-/Lizenz-/Download-Strecken, Kundenbereiche)
- interne Arbeitsmittel, Zusammenarbeit mit Freelancern und Projektpartnern
Unsere Zusagen – konkret
1) Zugängliche Auslieferung
- klare Dateibenennung und Metadaten; barrierearme Formate (HTML/Markdown, getaggte PDFs); auf Wunsch Transkripte/Untertitel
- alternative Mixe (z. B. reduzierte Dynamik), normgerechte Lautheit und saubere Sprachverständlichkeit
2) Bedienbarkeit & Software-Workflows
- vollständige Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Fokusreihenfolge, sprechende Beschriftungen
- Screenreader-Kompatibilität (u. a. NVDA/JAWS/Orca) und verständliche, nicht-visuelle Rückmeldungen
- keine Pflicht zu Mausgesten, Drag-&-Drop oder Feinmotorik, wenn es funktionale Alternativen gibt
3) Zugängliche Digitalkanäle
- Bestell-, Lizenz- und Download-Strecken ohne Blockaden durch rein visuelle CAPTCHAs
- klare Fehlermeldungen, ausreichende Kontraste, responsive Bedienbarkeit
- alternativer Kontaktweg (z. B. E-Mail), wenn ein Portal den Anforderungen eines Nutzers nicht genügt
4) Zusammenarbeit & Beschäftigung
- Arbeitsmittel und Prozesse werden so gewählt und eingerichtet, dass sie mit Hilfstechniken nutzbar sind
- notwendige Anpassungen (z. B. Shortcuts, alternative Tools) sind Teil der Projektplanung, kein Sonderfall
5) Produkt- und Toolauswahl
- Bevorzugung barrierearmer Software/Hardware; Eskalation von Zugänglichkeitsmängeln an Hersteller
- Wechsel weg von Werkzeugen, die trotz Fristsetzung dauerhaft unzugänglich bleiben
6) Kontinuierliche Verbesserung
- regelmäßige Prüfungen mit Hilfstechniken und realen Nutzungsszenarien
- kurze Wege für Rückmeldungen, schnelle Korrekturen bei gemeldeten Hürden
Erwartung an Partner und Kunden
Wir bitten Partner, Mitbewerber und Auftraggeber, diese Maßstäbe zu teilen: barrierearme Briefings, Freigaben und Portale, Entscheidungen zugunsten der Zugänglichkeit sowie offene Kommunikation über Hürden und Lösungen.
Barrieren melden / Unterstützung anfordern
Hinweise zu Barrieren oder Unterstützungsbedarf bitte an
